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Tödliche Folgen der Verweigerung des Familiennachzugs

Familienvater entzieht sich dem Kriegsdienst für das Assad-Regime und bekommt nur subsidiären Schutz – Nach langem Warten auf Familiennachzug sind drei Familienangehörige tot

Mitteilung: PRO ASYL

Die Politik der Verweigerung des Familiennachzuges zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen fordert Opfer. Immer mehr SyrerInnen erhalten nur noch den subsidiären Schutz in Deutschland statt des vollen Flüchtlingsstatus. Die Folge: Der Nachzug ihrer Angehörigen ist bis zum 16.3.2018 nicht zulässig. Betroffen sind syrische Asylsuchende, die sich dem Kriegsdienst für das Assad-Regime entzogen haben, das auch nach regierungsamtlicher Auffassung in Deutschland einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung mit völkerrechtswidrigen Mitteln führt.

Die Familie von Salah J. aus Ratingen bei Düsseldorf hat dies nun mit ihrem Leben bezahlt. Der im Frühjahr 2015 in Deutschland angekommene Flüchtling hatte bereits zehn Monate warten müssen, bis er überhaupt einen Asylantrag stellen konnte und erhielt dann lediglich den subsidiären Schutz. Nach über zwei Jahren der Trennung konnte Salah J. seine Frau und seine beiden bis dahin in der Türkei lebenden Kinder nicht mehr länger versorgen. Mit den letzten finanziellen Reserven bezahlte die Familie die Schlepper für die Überfahrt in der Ägäis. Frau und Kinder kamen am 24.03.2017 ums Leben, als das Schlauchboot kenterte.

Salah J.s Anwalt im Asylverfahren, Jeremias Mameghani, hat sich mit einem Schreiben am 27.03.2017 an den Bundesinnenminister gewendet und appelliert eindringlich: »Heben Sie die Aussetzung des Familiennachzugs für Syrer mit subsidiärem Schutz umgehend auf!«

PRO ASYL fordert den Deutschen Bundestag auf, die Beschränkung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte sofort aufzuheben. Im April stehen Anträge der Opposition zum Familiennachzug zur Beschlussfassung an (siehe dazu Gesetzentwurf der Grünen und Antrag der LINKEN).

Auch das Bundesamt ist verantwortlich

Besonders tragisch ist, dass die Familie dieses Flüchtlings aus der Sicht von PRO ASYL die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention hätte bekommen müssen. Der Vater der Familie floh vor der Einberufung zum Wehrdienst in Assads Armee. SyrerInnen, die das im Asylverfahren vortragen, erhalten vom Bundesamt jedoch immer häufiger einen Textbaustein des Inhalts, dass die Heranziehung zum Wehrdienst nicht zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen könne. Das Grundrecht auf Asyl schließe nicht das Grundrecht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen mit ein. Damit vertritt das Bundesamt die skandalöse, aber von der Politik offensichtlich gewünschte Auffassung, selbst Verweigerern völkerrechtswidriger Kriege oder entsprechender Handlungen stehe nicht der volle Flüchtlingsschutz zu. Resultat dieser Praxis: Sie erhalten nur subsidiären Schutz. Zurückgebliebene Familienangehörige begeben sich mangels Aussicht auf Familienzusammenführung auf eigene Faust auf die riskante Weiterflucht.

PRO ASYL fordert das Bundesamt auf, die Fluchtgründe von syrischen Flüchtlingen korrekt zu würdigen: Wer sich weigert, an einem Krieg teilzunehmen, in dem völkerrechtswidrige Handlungen an der Tagesordnung sind, ist als Flüchtling nach der GFK anzuerkennen.

PM v. 3.4.2017
www.proasyl.de