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Berufsgrundschuljahr für Geflüchtete wird zukünftig geprüft. Bildungsgewerkschaft zeigt sich empört!

Mitteilung: GEW Bayern

Deutlich irritiert zeigt sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern über ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. In dem Schreiben werden die Berufsschulen angewiesen, vor Beginn eines schulischen BGJ für Geflüchtete, die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. Für die GEW absolut nicht nachvollziehbar.

In dem Schreiben fordert das Ministerium die Berufsschulen auf, dass die Ausländerbehörden zu befragen sind, bevor Asylbewerber*innen oder Geduldete in ein Berufsgrundschuljahr aufgenommen werden. “Teilt die zuständige Ausländerbehörde mit, dass Einwände gegen die Aufnahme des BGJ bestehen, wird der betreffende Asylbewerber oder Geduldete nicht in das BGJ aufgenommen”, endet das Schreiben wörtlich.

Dazu der Landesvorsitzende der GEW Bayern, Anton Salzbrunn: “Das bedeutet einerseits die Verurteilung zum Nichtstun und das bei vielen der betroffenen Personen über Jahre hinweg. Andererseits deutet sich für uns damit ein weiterer Schritt in Richtung der Abschaffung der Schulpflicht für Flüchtlinge an und damit auch der Einschränkung des Menschenrechts auf Bildung.”

Während eines Berufsgrundschuljahres werden in vollzeitschulischer Form die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die spätere berufliche Praxis, beispielsweise im Zimmererhandwerk, vermittelt. Während des Berufsgrundschuljahres können sich die Absolvent*innen um einen betrieblichen Ausbildungsplatz mit Ausbildungsvertrag bemühen und die Ausbildung im 2. und 3. Lehrjahr fortführen. So zumindest die Theorie.

Die Bildungsgewerkschaft fragt sich nun, inwiefern die Ausländerbehörden über das Recht auf die freie Berufswahl entscheiden dürfen und kann die Weisung des Ministeriums nicht nachvollziehen. Dazu Salzbrunn abschließend: “Sowohl das Recht auf Bildung als auch das Recht auf die freie Berufswahl kennen keine Ausnahme. Wird hier etwa Wahlkampf auf dem Rücken Geflüchteter gemacht? Für uns als Gewerkschaft ist die Bereitschaft Bildungsangebote wahrzunehmen, ein wichtiger Schritt zur Integration. Wir fordern, dass die Berufsschulen auch weiterhin selbst entscheiden können und nicht die Ausländerbehörden um Erlaubnis fragen müssen!”

PM v. 16.3.2018
Elke Hahn
Geschäftsführerin
GEW Bayern
www.gew-bayern.de